Allgemeine Geschäftsbedingungen Cartamundi Deutschland GmbH


A. Vertragsabschluss

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Cartamundi Deutschland GmbH gelten gegenüber denjenigen unserer Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Sofern wir der Geltung der von unseren AGB abweichenden Bedingungen unserer Kunden nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, erkennen wir entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen nicht an. Unsere AGB gelten auch für den Fall, dass wir trotz Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringen. 3. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. 4. Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen 

1. Sämtliche Angebote unserer Waren – gleich, ob elektronisch, schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets eine unverbindliche Offerte zur Abgabe eines auf einen Vertragsabschluss mit uns gerichteten Angebotes. 

2. Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene Bestellungen von Produkten durch unsere Kunden stellen ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit unserer Benachrichtigung an den Kunden zustande, dass die Ware zum Versand gegeben wurde. 

3. Die Bestätigung des Eingangs der elektronischen oder schriftlichen Bestellung stellt ebenso wenig wie die telefonische oder mündliche Entgegennahme der Bestellung eine rechtsgeschäftliche Annahme des Angebotes dar. 

4. Von uns genannte Preise gelten erst dann als verbindlich vereinbart, wenn das Angebot unseres Kunden auf Vertragsabschluss von uns schriftlich angenommen worden ist. Von uns etwa versandte oder herausgegebene Preislisten sind stets unverbindlich. Sonderarbeiten bedingen einen Preisaufschlag. Wir behalten uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern.

§ 3 Entwürfe, Werkzeuge, Druckunterlagen und elektronische Daten

1. Druckunterlagen, die von uns gefertigt werden oder von unseren Kunden auf Grundlage unserer Spielkartenbilder gefertigt werden, bleiben unser körperliches und geistiges Eigentum. Gewerbliche Schutzrechte hieran stehen ausschließlich uns zu. Die Entwürfe dürfen weder nachgeahmt werden, noch darf das gelieferte Erzeugnis vervielfältigt oder einem Dritten zur gewerblichen Nachahmung oder Vervielfältigung ausgehändigt werden. 

2. Reichen unsere Kunden eigene Daten bei uns ein und findet eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Werkes durch uns statt, so werden wir gemäß §§ 7, 8 UrhG Urheber bzw. Miturheber des erstellten Werkes. Eine Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung des Werkes bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. 

3. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung (sogenannte Druckfreigabe) vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z. B. Computerausdruck, Digitalproof etc) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren (Gerätekalibrierung, Druckkennlinie etc.) bedingt sind. Sollte eine hinsichtlich der farblichen Ausführung verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. 

4. Korrekturabzüge sind vom Kunden auf Satz-, Stand- und sonstige Fehler zu prüfen und an den Auftragnehmer als Druckfreigabe zurück zu senden. Die vom Kunden druckreif erklärten Korrekturvorlagen (Andrucke, Blaupausen, Proofs etc.) gelten für uns als verbindlich und entbinden uns von weiteren Prüfungen. Reproduktionsarbeiten, Stanzwerkzeuge und Klischees werden zu Selbstkosten berechnet. Lithographien, Druckplatten, Werkzeuge aller Art (z.B. Stanzwerkzeuge, Spritzgusswerkzeuge, Klischees), digitale Druckdaten und Filme bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde finanziell zu deren Erstellung beigetragen hat. 

5. Die Vervielfältigung zur Verfügung gestellter Arbeitsergebnisse unseres Hauses bedarf stets unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle der Vervielfältigung durch den Kunden geschieht diese allein auf dessen Risiko. Insbesondere haften wir nicht für die eventuelle Verletzung fremder Urheberrechte. 

6. Vom Kunden eingesandte Unterlagen werden von uns unversichert auf Gefahr des Kunden und ohne dass wir eine Haftung hierfür übernehmen, zwei Jahre aufbewahrt. Danach werden die Unterlagen ohne vorherige Information des Kunden vernichtet. 

§ 4 Haftungsfreistellung 

Der Kunde erklärt gegenüber der Cartamundi Deutschland GmbH, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen sein geistiges Eigentum sind. Er steht dafür ein, dass sein Werk weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt und er über die ihm an den eingereichten Werken zustehenden Rechte noch nicht in einer der Cartamundi Deutschland GmbH ausschließenden Weise anderweitig verfügt hat. Wir behalten uns vor, für Archivierungszwecke und eigene Werbung einige Muster mit zu produzieren und diese in unseren Werbemedien abzubilden, auf Messen auszustellen bzw. als Qualitätsmuster weiterzureichen. Vom Nachweis der Verwendung dieser Musterstücke ist die Cartamundi Deutschland GmbH entbunden.

B. Lieferbedingungen

§ 1 Lieferung

1. Die übliche Lieferfrist beträgt ca. 4 bis 6 Wochen ab endgültiger Druckfreigabe. Liefertermine oder Fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich bei von uns angegebenen Lieferzeiten stets nur um ungefähre Angaben. 

2. Wenn Lieferfristen verbindlich vereinbart sind, beginnen diese erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages notwendigen kaufmännischen und technischen Unterlagen unserer Kunden bzw. nach Freigabe der Muster und Entwürfe durch den Kunden, je nach dem, was später eintritt. 

3. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Lieferverzögerung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Druckgenehmigungen durch unseren Kunden verspätet erteilt werden oder wenn Ereignisse eintreten, die auf die Fertigung, Verpackung oder den Transport der Ware Einfluss haben, soweit sie außerhalb unserer Sphäre liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Zulieferer eintreten und auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. 

4. Sollten Teile der bestellten Waren nicht oder nicht sofort lieferbar sein, so sind wir dazu berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 

5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alles sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. 

6. Sofern der Kunde es ausdrücklich verlangt, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 

7. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Falle steht unsere Anzeige, dass die Ware versandbereit ist, dem Versand gleich. 

8. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst mit der Ausführung der Lieferung bestimmten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde im Verzug der Annahme befindet. 

§ 2 Mängel, Prüfungs- und Rügepflichten

1. Der Kunde hat die angelieferte Ware darauf zu prüfen, ob die Verpackung äußerlich unversehrt ist. Erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen hat der Kunde dem Transporteur gegenüber bei Ablieferung der Ware zu rügen. 

2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen oder Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Handelt es sich um offensichtliche Mängel, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, wenn die Anzeige der Mangelhaftigkeit nicht spätestens innerhalb von sechs Werktagen bei uns eingeht. 

3. Mehr- oder Minderanfertigungen gegenüber der bestellten Menge in handelsüblichem Umfang bleiben aus drucktechnischen Gründen vorbehalten und sind kein Grund zur Reklamation, es sei denn, eine bestimmte Mindest- oder Höchstmenge ist bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu unterrichten und sämtliche für die Weiterverfolgung unserer Forderungen erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Dies gilt auch für jeden anderen Fall einer Beeinträchtigung unseres Vorbehaltseigentums durch sonstige Maßnahmen Dritter. Im Falle einer Klageerhebung durch uns gemäß § 771 ZPO haftet uns der Kunde für die uns entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, soweit eine Kostenerstattung von Dritten nicht zu erlangen ist. 

3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, nicht jedoch, diese zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Im Falle der Weiterveräußerung, Vermietung oder sonstigen entgeltlichen Weitergabe der Vorbehaltsware an Dritte tritt der Kunde schon jetzt bis zur Erfüllung unserer gesamten Ansprüche aus der Geschäftsverbindung die entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderungen gegen seinen Kunden zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt jedoch bis zu unserem Widerruf ermächtigt, die Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Von unserem Recht, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, werden wir solange nicht Gebrauch machen, solange der Kunde weder Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch seine Zahlungen eingestellt hat, noch uns gegenüber Zahlungsrückstände bestehen oder der Kunde sich in Verzug befindet. Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche zur Forderungsverfolgung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. 

4. Bei einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neu gebildeten Sache Miteigentum an dieser. Die neue Sache gilt damit als Vorbehaltsware. 

5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung ohne gegebenenfalls abzuführende Umsatzsteuer unsere Ansprüche gegen den Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % , so verpflichten wir uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden anteilmäßig freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und getrennt von anderen Waren in angemessen temperierten und trockenen Räumen zu lagern sowie auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen. 

C. Gewährleistung 

§ 1 Gewährleistungsfrist

Der Verkauf von Gebraucht- oder Vorführware erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bei Neuware beträgt unsere Gewährleistungsfrist, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, ein Jahr. Die Beschränkung der Gewährleistungsfrist gilt nur, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist sowie im Falle von uns zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden. Darüber hinaus bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ebenfalls unberührt. 

§ 2 Nacherfüllung

1. Soweit wir gewährleistungspflichtig sind, haben wir das Recht, nach unserer Wahl zunächst Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verzögert sie sich unangemessen aus Gründen, die von uns zu vertreten sind oder ist die Nacherfüllung dem Kunden aus anderen Gründen nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde sich diejenigen Vorteile anrechnen zu lassen, die er durch den Gebrauch der Ware erlangt hat. Der Gebrauchsvorteil wird hierbei unter Berücksichtigung der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware anteilig für die Zeit der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden auf der Grundlage des vereinbarten Kaufpreises berechnet. Beiden Parteien bleibt es vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Gebrauchsvorteil nachzuweisen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 

2. Wird die von uns gelieferte Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne der §§ 474 ff. BGB, so bleiben die Rechte des Kunden aus den §§ 478, 479 BGB von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt, es sei denn, der Kunde ist entgegen § 377 HGB seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nicht nachgekommen.

§ 3 Schadensersatzansprüche

1. Soweit vom Kunden Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In allen anderen Fällen ist die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 4 Rücksendung

1. Reklamationen haben grundsätzlich durch Rücksendung der Ware frei Haus an uns zu erfolgen. 

2. Stellt sich nach unserer Prüfung heraus, dass Gewährleistungsansprüche zu Unrecht geltend gemacht wurden, haben wir Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware.

D. Zahlungsbedingungen 

§ 1 Zahlung

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der Kosten für Transport und Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

2. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 

3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann möglich, wenn etwaige Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 2 Zahlungsverzug

1. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir den gesetzlichen Verzugszinssatz, der für Rechtsgeschäfte vorgesehen ist, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind. 

2. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir zur Ausführung noch vorliegender Aufträge nicht verpflichtet. Außerdem steht uns das Recht zu, Vorauszahlungen für bereits gefertigte/teilgefertigte Ware zu verlangen.  

E. Allgemeines

§ 1 Datenschutz

1. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. 

2. Der Kunde willigt darin ein, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert und an zur Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte weitergegeben werden, soweit die Daten zur Vertragsabwicklung notwendig sind.

§ 2 Inlandsgeschäft, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Die von uns gelieferte Ware ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für den Gebrauch und Verbleib im Inland bestimmt. Bei Ausfuhr der Ware hat der Kunde sich selbständig um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu bemühen. 

2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 04600 Altenburg. 

3. Gerichtsstand für alle aus Anlass des Vertragsschlusses entstehenden Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist Altenburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 

4. Für alle Rechtsbeziehungen anlässlich des Vertragsverhältnisses findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Geltung von Bestimmungen des UN-Kaufrechts Anwendung.

§ 3 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen.

Altenburg, im Januar 2022 Cartamundi Deutschland GmbH

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